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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autopflegedienst & Lackreparatur - Zeuthen
Allen zwischen Autopflegedienst Lackreparatur - Zeuthen(im folgenden Anbieter
genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen
Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten
unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Lackreparaturen,
etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform.Von
unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit
schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die
restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Reklamationen
2.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem
Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können
ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das
ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
2.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des
Anbieters schriftlich festzuhalten.
2.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter
beziehen bzw., verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert
werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§3 Haftung und Garantie
3.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht
werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz angelastet werden kann.
3.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in
schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht
verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den
Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
3.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen,
können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu
Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der
Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine
Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem
Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
3.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an
dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer, und
Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder
Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder
durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
3.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum und seines Fahrzeugs.
3.6. Bei empfindlichen Eletrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto - HiFi, etc.) ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem
Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu
vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können.
§4 Formalitäten und schriftliche Absicherung
4.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die
Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der
Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug.
Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie
dessen Mitarbeitern.
4.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich
auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
4.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit.
Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen
außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§5 Zahlung / Zahlungsvereinbarungen
5.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung
auf Rechnung.
5.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der
Auftragsbestätigung vermerkt sind.
5.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen
jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
5.4. Wer 24 Stunden vor Terminvereinbarung den Termin nicht absagt, bekommt für den
Arbeitsausfall 30% vom Auftragswert in Rechnung gestellt.
§6 Preise / Pauschalpreise
6.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom
Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden
abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
6.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen
der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann ja nach Fahrzeugzustand
stark von den Orientierungspreisen abweichen.
6.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine
spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches
unabhängig von Pauschalpreisen oder Angebot ist. Aufpreise müssen auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst
während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei
telefonisch erteilt werden.
6.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der
Ableiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§7 Fahrzeugüberführung
7.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als
Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der
Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm
mitgeteilt.
7.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei
Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des
Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich
festzuhalten. Siehe §6. Gleichzeitig dient diese als
Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen
Mitarbeiter des Anbieters.
§8 Sonstiges
8.1. Erfüllungsort ist Zeuthen.
8.2. Gerichtsstand ist Königs Wusterhausen.
8.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt
deutsches Recht.
Autopflegedienst & Lackreparatur - Zeuthen Schillerstraße 103 15738 Zeuthen Handy: 0174-5859821
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.
Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch
notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
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